Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hier finden Sie unsere AGB - Vermittlung zum Download im PDF Format
Hier finden Sie unsere AGB - Reiseveranstaltung zum Download im PDF Format
Allgemeine Geschäftsbedingungen der IMPRESS TOURS GmbH für die Vermittlung von touristischen Leistungen oder Reiseveranstaltung
Nachfolgend finden Sie unsere AGB, die sich auf die verschiedenen Tätigkeitsfelder der IMPRESS TOURS GmbH beziehen.
Bei der IMPRESS TOURS GmbH können Sie zum einen Reiseleistungen aller namhaften Reiseveranstalter, Fluggesellschaften, Busunternehmen, Hotels usw. buchen. Diesbezüglich tritt die IMPRESS TOURS GmbH lediglich als Vermittler zwischen den Kunden und dem jeweiligen Leistungsanbieter auf. Alle Reiseleistungen werden durch die Leistungsträger in eigener Verantwortung gegenüber den Kunden erbracht. Die AGB der jeweiligen Leistungsträger erhalten Sie mit unserem Angebot. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Reiseleistungen durch die IMPRESS TOURS GmbH finden Sie hier: AGB - Vermittlung
Daneben tritt die IMPRESS TOURS GmbH selbst gelegentlich als Reiseveranstalter auf, in dem sie den Kunden gegenüber Reiseleistungen in eigener Verantwortung erbringt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für IMPRESS TOURS-Eigenveranstaltungen finden Sie hier: AGB - Veranstaltung
AGB Vermittlung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der IMPRESS TOURS GmbH für die Vermittlung von Pauschalreisen, Flugscheinen und einzelnen Reiseleistungen
1. Vertragsgegenstand
Impress Tours vermittelt Reisen und einzelne Reiseleistungen, sofern Impress Tours mit der Vermittlung beauftragt wird. Impress Tours ist nicht Reiseveranstalter oder Leistungsträger. Vertragsbeziehungen bestehen ausschließlich zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter oder dem Leistungsträger.
2. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter oder Leistungsträger gegenüber dem Anmelder zustande. Die Anmeldung bedarf keiner bestimmten Form. Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist der Reiseveranstalter oder Leistungsträger an das darin enthaltene neue Angebot für die Dauer einer Option von ca. 3 Tagen gebunden. Der Vertrag kommt mit diesem Inhalt zustande, wenn der Reiseanmelder dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger die Annahme erklärt oder durch Zahlung des Reisepreises seine stillschweigende Zustimmung erteilt. Bei kurzfristigen Reisebuchungen, wie Sonderangebote oder Last Minute Angebote, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn gebucht werden, entfällt die Optionsfrist.
3. Bezahlung
Der Kunde zahlt laut Reisebestätigung/Rechnung direkt an den Reiseveranstalter oder an Impress Tours. Impress Tours ist vom Reiseveranstalter oder Leistungsträger zum Inkasso bei den von Impress Tours vermittelten Reisen und Leistungen ermächtigt. Nach der Zustellung der Reisebestätigung/Rechnung ist pro Reiseteilnehmer eine Anzahlung an Impress Tours zu erbringen. Bei Direktinkasso ist die Zahlung an den Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger zu leisten. Die Höhe der Anzahlung richtet sich nach den Reisebedingungen des Veranstalters oder Leistungsträgers, die in den jeweiligen Reisebedingungen genannt werden. Eine verspätete Anzahlung kann eine Stornierung der Reise und damit die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Storno- oder Bearbeitungsgebühr nach sich ziehen. Unmittelbar bei Aushändigung oder vor Übersendung der vollständigen Reiseunterlagen, spätestens aber 3 Wochen vor Reiseantritt, muss die Zahlung des Restpreises direkt an Impress Tours erfolgen. Bei Direktinkasso ist die Restzahlung an den Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger zu leisten.
4. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Reiseleistungen ergibt sich aus der Reisebeschreibung des zur Zeit gültigen Reisekataloges des Reiseveranstalters oder des Leistungsträgers und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Es gelten die Reisebedingungen der jeweiligen Veranstalter oder Leistungsträger. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
5. Leistungs- und Preisänderungen
Impress Tours ist als Vermittler verpflichtet, den Kunden über Preis- oder Leistungsänderung unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern dies nicht direkt durch den Reiseveranstalter oder Leistungsträger geschieht. Die Wirksamkeit der Preis- oder Leistungsänderung richtet sich ausschließlich nach dem Vertragsverhältnis des Kunden mit dem Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger. Die von Impress Tours mitgeteilten Preise, insbesondere Flugpreise, sind daher vor erteilter Buchungsbestätigung nicht verbindlich.
6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzperson
Das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Reisevertrag, zur Umbuchung und zur Stellung von Ersatzpersonen richtet sich ausschließlich nach dem Vertragsverhältnis des Kunden mit dem Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger und muss schriftlich durch den Kunden erfolgen.
7. Hinweise
Hinweise auf die im Reiseland geltenden Ausweis-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind allein vom Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger zu erbringen, die sich in der Regel aus den Reisebeschreibungen, Prospekten und Reiseunterlagen ergeben. Für die Einhaltung der Vorschriften ist der Kunde allein verantwortlich. Auskunft über die aktuellen Bestimmungen erteilen das zuständige Konsulat oder die Gesundheitsämter. Ergänzend dazu verpflichtet sich Impress Tours, die erforderlichen Hinweise in dem Impress Tours möglichen Umfang und ohne Gewährleistung oder Haftungsanspruch gegen Impress Tours, zu erteilen. Die Reiseunterlagen werden auf Wunsch versandt. Die Verlustgefahr trägt der Kunde.
8. Versicherungen
Impress Tours ist verpflichtet, den Kunden ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Reiserücktrittskostenversicherung hinzuweisen. Wir empfehlen bei einer Auslandsreise den Abschluss einer Auslandsreise- Krankenversicherung mit Kostenübernahme eines Rücktransports.
9. Gewährleistung und Haftung
Impress Tours haftet nicht für Leistungsstörungen aus dem Vertragsverhältnis des Kunden mit dem Reiseveranstalter, Leistungsträger und der Fluggesellschaft, da Impress Tours diese als Fremdleistung lediglich vermittelt. Impress Tours haftet insbesondere nicht dafür, dass der Reisevertrag zustande kommt. Eventuelle Gewährleistungsansprüche aus der Reise sind direkt beim Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger geltend zu machen. Dies gilt insbesondere für Mängelanzeigen und andere rechtswahrende Erklärungen. Impress Tours haftet lediglich für fehlerhafte Beratung und Vermittlung in Zusammenhang mit der Reisebuchung im Rahmen des Vermittlungsvertrages. Die Haftung ist auf den dreifachen Wert der vermittelten Reiseleistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden durch Impress Tours nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde und die Haftung auf einem deliktischen Tatbestand beruht. Dies gilt auch für vorvertragliche Nebenpflichten.
10. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand
Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und des Vermittlungsvertrages im Ganzen nicht beeinträchtigt. Der Gerichtsstand für Klagen gegen Impress Tours ist Wiesbaden.
Stand 31. März 2011



